- Der Mitbetende kann sich gegenüber dem Imam in vier Situationen befinden: Drei davon sind verboten, nämlich das Vorausgehen, das Übereinstimmen und das Zurückbleiben. Erlaubt ist für den Mitbetenden nur das Folgen.
- Der Mitbetende ist verpflichtet, dem Imam im Gebet zu folgen.
- Die Androhung, die Gestalt desjenigen, der seinen Kopf vor dem Imam erhebt, in die eines Esels zu verwandeln, ist möglich und fällt unter die Kategorie der Verwandlung (Maskh).