- Die Pflicht des Gemeinschaftsgebets, denn die Erlaubnis (zur Erleichterung) wird nur bei etwas Notwendigem und Verpflichtendem gewährt.
- Seine Aussage: „So antworte“ für denjenigen, der den Gebetsruf hört, belegt die Pflicht des Gemeinschaftsgebets, denn grundsätzlich weist der Befehl auf die Pflicht hin.