- Das Gebet einer Person im Zustand ritueller Unreinheit wird nicht angenommen, bis sie sich durch die rituelle Ganzkörperwaschung (Ghusl) von der größeren Unreinheit und durch die rituelle Gebetswaschung (Wudu) von der kleineren Unreinheit reinigt.
- Die rituelle Gebetswaschung ist die Aufnahme von Wasser und dessen Bewegung im Mund und Ausspucken, dann das Hochziehen des Wassers in die Nase und dieses Ausführen und -atmen, dann das dreimalige Waschen des Gesichts, dann das dreimalige Waschen der Hände bis zu den Ellenbogen, dann das einmalige Streichen über den gesamten Kopf, dann das dreimalige Waschen der Füße inklusive der Knöchel.