- Das Aussprechen von „La ilaha illa Allah“ und das Verleugnen von allem, was außer Allah angebetet wird, ist eine Bedingung für den Eintritt in den Islam.
- Die Bedeutung von „La ilaha illa Allah“ besteht darin, dass man alle Götzen, Gräber u. ä., die außer Allah angebetet werden, verleugnet und Ihm - gepriesen sei Er - allein die Anbetung widmet.
- Wer den Tauhid befolgt und sich sichtbar an seine Vorschriften hält, muss in Ruhe gelassen werden, bis eindeutig wird, dass er gegen diese Vorschriften verstößt.
- Die Unantastbarkeit des Vermögens, Lebens und der Ehre eines Muslims, es sei denn im Falle eines rechtmäßigen Anlasses.
- Das Urteil im Diesseits erfolgt nach dem Äußeren, während im Jenseits die Absichten und Ziele beurteilt werden.