- Der Vorzug des Aufrufs zur Rechtleitung, sei es in geringem oder großem Maß, und dass derjenige, der dazu aufruft, den gleichen Lohn erhält wie derjenige, der danach handelt. Dies ist aufgrund der großen Gnade und vollkommenen Großzügigkeit Allahs.
- Die Gefahr des Aufrufs zum Irrweg, sei es in geringem oder großem Maß, und dass derjenige, der dazu aufruft, die gleiche Sünde trägt wie derjenige, der danach handelt.
- Die Vergeltung entspricht der Art der Tat: Wer zum Guten aufruft, erhält den gleichen Lohn wie derjenige, der es tut, und wer zum Schlechten aufruft, trägt die gleiche Sünde wie derjenige, der es tut.
- Ein Muslim sollte sich davor hüten, dass andere ihm in seiner offenen Sünde nacheifern, wenn sie ihn dabei sehen. Denn er trägt die Sünde derjenigen, die ihm folgen, auch wenn er sie nicht dazu ermutigt hat.