- Der Ansporn zur Bescheidenheit und dazu, nicht hochmütig gegenüber den Menschen zu sein.
- Die Pflicht, bei Katastrophen geduldig und nicht unzufrieden zu sein.
- Diese Taten gehören zum kleinen Unglauben und nicht jeder, der einen Zweig des Unglaubens begeht, ist direkt ungläubig und verlässt die Glaubensgemeinschaft, bis er großen Unglauben begeht.
- Der Islam untersagt alles, was zur Trennung unter den Muslimen fällt, wie das Schmähen der Abstammungen und anderer Dinge.