- Die Verehrung einer Sache, indem bei ihr geschworen wird, ist ein Recht von Allah. Daher darf bei nichts außer bei Allah, Seinen Namen und Eigenschaften geschworen werden.
- Hier zeigt sich, wie sehr die Gefährten des Propheten darauf bedacht waren, das Gute zu gebieten und das Schlechte zu verbieten, v. a. wenn das Übel etwas mit "Schirk" und "Kufr" zu tun hat, d. h. damit, dass Allah etwas beigesellt, oder eine Form des Unglaubens begangen wird.