- Das Verbot der Wahrsagerei, des Aufsuchen von Wahrsagern und des Fragen nach dem Verborgenen bei ihnen.
- Ein Mensch kann von der Belohnung für seine Gehorsamkeit ausgeschlossen werden als Strafe für seine Sünden.
- In die Aussage fallen auch sogenannte Horoskope und das Anschauen solcher Dinge, sowie das Lesen der Hand oder der Tasse – selbst wenn es nur aus Neugier geschieht –, da all dies zur Wahrsagerei gehört und den Anspruch auf Wissen des Verborgenen darstellt.
- Wenn dies die Strafe für jemanden ist, der einen Wahrsager aufsucht, wie groß muss dann die Strafe für den Wahrsager selbst sein?
- Das Gebet von vierzig Tagen ist gültig und muss nicht nachgeholt werden, aber es bringt keine Belohnung ein.