- Die Zufluchtnahme ist eine Form der Anbetung und sie erfolgt entweder bei Allah - erhaben ist Er -, bei Seinen Namen und bei Seinen Eigenschaften.
- Es ist zulässig, Zuflucht bei den Worten Allahs zu suchen, da sie eine Seiner Eigenschaften - gepriesen sei Er - ist, im Gegensatz zur Zufluchtnahme bei irgendeinem Geschöpf, die als Beigesellung (Schirk) zählt.
- Der Vorzug und der Segen dieses Bittgebets.
- Das Schutzsuchen durch das Gedenken (Allahs) ist ein Mittel, um den Diener vor Übeln zu bewahren.
- Die Ungültigkeit der Zufluchtnahme bei anderen als Allah, wie bei den Dschinn, Zauberern, Betrügern und anderen.
- Dieses Bittgebet ist für denjenigen vorgeschrieben, der sich an einem Ort niederlässt, sei es sesshaft oder reisend.