- Es ist verboten vollständig darauf zu verzichten, zuhause Gottesdienste zu verrichten.
- Es ist verboten sich extra auf eine Reise zu begeben, um das Grab des Propheten zu besuchen, da er angeordnet hat, Segenswünsche für ihn auszusprechen und mitgeteilt hat, dass sie ihn erreichen werden. Es darf sich folglich nur auf die Reise begeben werden, um die Moschee in Medina zu besuchen und in ihr zu beten.
- Es ist verboten das Grab des Propheten zu einem Wallfahrtsort zu machen, indem es immer wieder zu bestimmten Zeiten extra besucht wird. Dasselbe gilt für alle anderen Gräber.
- Der Prophet hat eine herausragende Stellung bei seinem Herrn, da es vorgeschrieben ist zu jeder Zeit und an jedem Ort Segenswünsche für ihn auszusprechen.
- Da das Verbot des Propheten, an Gräbern zu beten, bei seinen Gefährten zu einer Selbstverständlichkeit geworden war, verbat er die Häuser wie Friedhöfen werden zu lassen, in denen nicht gebetet wird.