- Es ist untersagt, bei fremden Frauen einzutreten und alleine mit ihnen zu sein, um zu verhindern, dass man in eine Abscheulichkeit fällt.
- Das ist allgemein auf die Fremden, sei es der Bruder oder andere Nahestehende des Ehemannes, bezogen, die keine Maharim für die Frau sind. Hier muss berücksichtigt werden, (dass gemeint ist), dass mit dem Eintreten das Alleinsein beabsichtigt wird.
- Das Fernhalten von Situationen, in denen es allgemein zu Fehlverhalten kommt, aus Furcht, in das Übel zu fallen.
- An-Nawawi sagte: „Die Sprachwissenschaftler sind sich einig, dass mit den Schwägern (Ahma') alle Nahestehendes des Ehemannes einer Frau gemein sind, wie sein Vater, sein Onkel, sein Bruder, sein Neffe, sein Cousin usw. Die 'Akhtan' sind alle Nahestehenden der Ehefrau eines Mannes und mit 'Ashar' sind beide Arten gemeint.“
- Der Schwager wurde mit dem Tod verglichen. Ibn Hajar sagte: „Die Araber beschreiben verhasstes mit dem Tod. Hier ist mit dem Tod der Tod der Religion gemeint, wenn es zur Sünde kommt, der wirkliche Tod, wenn es zur Sünde kommt und die Steinigung zur Pflicht wird, und der Untergang der Frau durch die Trennung von ihrem Ehemann, wenn die Eifersucht ihn dazu führt, sie zu scheiden.“