- Die Überschreitung der von der Scharia vorgegebenen Grenzen im Umgang mit den Gräbern der Propheten und rechtschaffenen Menschen führt dazu, dass sie neben Allah angebetet werden. Daher muss sich vor den Dingen gehütet werden, die zum "Schirk" führen können, d. h. dazu, dass etwas neben Allah angebetet wird.
- Es ist nicht erlaubt, dass Gräber aufgesucht werden, um sie zu verehren und an ihnen gottesdienstliche Handlungen zu vollziehen, gleich wie nahe die Personen in ihnen Allah auch gestanden haben mögen.
- Es ist verboten - Haram - Moscheen auf Gräbern zu errichten.
- Es ist verboten an Gräbern zu beten, selbst wenn auf ihnen keine Moscheen errichtet wurden. Ausnahme ist das Totengebet, wenn es nicht zuvor bereits verrichtet wurde.