- In den Bereich der verwerflichen Streitigkeiten fällt nicht, dass der Unterdrückte durch gesetzlich erlaubte Handlungen sein Recht einfordert.
- Streitgespräche und Streitigkeiten sind Schaden der Zunge, die Spaltung und Feindseligkeit unter den Muslimen verursachen.
- Streitgespräche sind lobenswert, wenn es um die Wahrheit geht und wenn sie auf eine gute Art geführt werden. Sie sind jedoch verwerflich, wenn sie dazu dienen, die Wahrheit zu leugnen und Unrecht zu bestätigen, oder wenn sie ohne Beweise und Argumente geführt werden.