- Es ist verboten, Bestehungsgeld zu zahlen, dies anzunehmen, zu vermitteln und dabei mitzuwirken, da dadurch Hilfe für Unrecht geleistet wird.
- Bestechung ist eine der großen Sünden, da der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sowohl den Empfänger als auch den Geber davon verfluchte.
- Bestechung im Bereich der Rechtsprechung und Urteilsfindung ist eine noch schwerwiegendere Sünde und ein noch schwerwiegenderer Verstoß, da sie Unrecht und das Urteilen entgegen den Offenbarungen Allahs mit sich bringt. [... Verstoß aufgrund des Unrechts und des Urteilens entgegen den Offenbarungen Allahs. / Verstoß, da sie Unrecht und das Urteilen entgegen den Offenbarungen Allahs zur Folge hat.]