- Das Töten eines Schutzbefohlenen, eines „Dhimmis“ oder eines Sicherheitsgastgebers [?] von den Ungläubigen ist verboten und zählt zu den großen Sünden.
- Der Mu’ahad ist jemand, der von den Ungläubigen ist und einen Vertrag erhalten hat, während er in seinem Land lebt, ohne die Muslime zu bekämpfen und ohne von ihnen bekämpft zu werden. Der Dhimmi ist jemand, der in einem muslimischen Land lebt und die Kopfsteuer (Jizyah) bezahlt. Der Musta´man ist jemand, der mit einem bestimmten Zeitrahmen einen Vertrag und Schutz [?] in das Land der Muslime eingetreten ist.
- [Der Mu’ahad: Er ist derjenige, der von den Ungläubigen ist und einen Vertrag abgeschlossen hat; er lebt in seinem Land, und weder kämpft er gegen die Muslime noch wird er von ihnen bekämpft.
- Der Dhimmi: Er ist derjenige, der in einem muslimischen Land lebt und die Kopfsteuer (Jizyah) bezahlt. Der Musta´man: Er ist derjenige, der in das Land der Muslime für eine bestimmte Zeit mit einem Vertrag und (für) Schutz eingetreten ist.]
- Die Warnung vor dem Brechen der Abmachungen mit Nicht-Muslimen.